Wespen
Ein Mancher bezeichnet sie als "beflügelte Nervensäge" - die Rede ist von der gemeinen Wespe. Ihre Nester umfassen meist ein paar hundert, bis hin zu 4.000 Individuen, was dann in menschlicher Wohnumgebung schnell zum Problem werden kann. Oft werden dann wir Imker in der Not angerufen, um ihre Nester samt ihrem Inhalt zu entfernen. Genau da liegt das Problem. Wespennester, egal welcher Art, dürfen nur von fachkundigen Schädlingsbekämpfern entfernt oder umgesiedelt werden, da diese den erforderlichen Sachkundenachweis besitzen.
Man sollte sich auch nicht dazu hinreißen lassen, ein Nest selbst zu entfernen, denn das kann richtig Teuer werden, da Wespen unter Naturschutz stehen.
Gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Wespen mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Es werden Bußgelder von 5.000 - 50.000 € verhängt!