Mitgliederinfobox

Hier gibt es nützliche Informationen für alle Mitglieder des Imkervereins Schwabmünchen

Informationen für die Ausbildungsjahrgännge 

2020 & 2021

Bedingt durch die Corona-Pandemie entfielen viele Möglichkeiten für die Ausbildung der Jahrgänge 2020 und 2021. Aus diesem Grund werden diese Jahrgänge dieses Jahr noch Weiterbildung zu Schwerpunktthemen erhalten können.

Soweit noch nicht geschehen, teilt Eure Mobilfunknummer bitte mit, dass Ihr über WhatsApp entsprechende Informationen zu Termin erhalten könnt.

Wir machen weiter...

Corona hält die ganze Welt in Atem und geht auch an uns nicht vorüber. Nachdem wir unsere Frühjahrsversammlung absagen mussten und bis auf Weiteres auch leider keine Versammlungen stattfinden werden, möchten wir euch auf diesem Wege die Möglichkeit geben, wichtige vereinsinterne Informationen hier abzurufen.

Eure Vorstandschaft 

Vereinsinterne Bestellung der Futter - und Behandlungsmittel


Die vereinsinterne Bestellung der Futter- und Behandlungsmittel ist dieses Jahr trotz dem Wegfall unserer Frühjahrsversammlung möglich. Hierzu könnt ihr eure Bestellung telefonisch an Herrn Klemens Prestel richten. 

Bestellbar sind wie gewohnt alle Futter- und Varroamittel mit der Ausnahme von Ameisensäure. Wir bitten euch diese selbst zu beziehen.
Preise und Gebindegrößen können bei Herrn Prestel angefragt werden.
Auch möchten wir euch bitten eure Bestellung bis zum 25.03.2021 abzugeben.
Bitte beachtet, dass eine abgegebene Bestellung verbindlich ist!


HINWEIS:
Dieses Angebot gilt ausschließlich für Mitglieder des Imkervereins Schwabmünchen.

Vorläufige Ausgangsbeschränkung

Was bedeutet das für uns Imker? Darf ich zu meinen Völkern? - Ja! Die Imkerei fällt unter die Ausnahmeregelung der Allgemeinverfügung unter 5. h) als triftiger Grund. Dies bedeutet im Einzelnen, das Verlassen der eigenen Wohnung ist zu Versorgung eurer Völker gestattet. Diese Ausnahmeregelung beschränkt sich aber allein NUR auf die Versorgung. Es dürfen dabei keine Völker vom Standort verbracht werden. Die in der Verfügung unter 1. geforderten Punkte und Mindestabstände, sind zum eigenen Schutz und dem Schutz anderer einzuhalten! Alles Weitere entnehmt ihr bitte dem unten beigefügten Link zur Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung.